Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Kunden“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen oder Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, d. h. abweichende oder in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthaltene Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Das obige Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag, in den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind, schriftlich niedergelegt. Spätere Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind ebenfalls schriftlich oder in Textform niederzulegen.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, mit der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wird, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind, soweit nicht anders angegeben, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere schriftliche oder in Textform erklärte Bestätigung oder konkludent durch die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung.
(2) Bestellungen sind auch auf elektronischem Weg (Mobil-Applikation, Website, etc.) möglich, sofern der Kunde hierfür über von uns legitimierte und auf seiner Kundenbeziehung (Kundennummer) basierenden Zugangsdaten verfügt. Der Kunde ist verpflichtet diese Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter oder nicht autorisierter Mitarbeiter zu schützen. Mit Nutzung des von uns eingerichteten Shops und der Zugangsdaten bestätigt der Kunde zugleich rechtlicher Vertreter des Kunden zu sein.
(3) Sofern der Kunde die Bestellung auf elektronischem Weg aufgibt stellt dies grundsätzlich einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Waren dar. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Sofern der gültige Einzelpreis der bestellten Ware und der Gesamtpreis der Bestellung nicht ausdrücklich aufgeführt und als verbindlich markiert sind, handelt es sich bei der Bestellung auf elektronischem Weg hingegen lediglich um einen unverbindlichen Antrag des Kunden; verbindlich wird dieser Antrag erst, wenn der Kunde der im nachfolgenden Absatz beschriebenen Auftragsbestätigung, die sodann auch die Preise und Lieferbedingungen enthält, nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen schriftlich oder per Email widerspricht.
(4) In jedem Fall schicken wir dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe unserer Annahmeerklärung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(5) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
(6) Die in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind – auch in elektronischer Form – lediglich branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich  gezeichnet wurden und soweit nicht die Verwendbarkeit zum  vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
(7) Werden Mengen durch Flächenangaben mitgeteilt bzw. bestellt, so erfolgt die Umrechnung durch uns nach Erfahrungswerten. In solchen Fällen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % möglich, soweit diese branchenüblich sind und sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Das Gleiche gilt für Sonderanfertigungen.
(8) Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignung nicht übernommen werden. Branchenübliche Abweichungen bei einem Verkauf nach Muster bleiben deshalb vorbehalten.
(9) Produkteigenschaften gelten im Zweifel nicht als Garantie, zugesichert sind Produkteigenschaften im Zweifel nur, wenn darüber eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(10) Bei Farbputzen und Farben sowie deren Nachlieferungen können zwischen dem im Labor angefertigten Farbmuster, der maßgeblichen Farbkarte bzw. dem
digitalen Fassadenkonfigurator und der bestellten Produktionslieferung Farbabweichungen entstehen. Diese Farbabweichungen können durch Oberflächenstruktur,
Lichteinfall, Körnungen, Rohstoffschwankungen, Witterungs- und Temperaturverhältnisse, Verarbeitung und weitere Ursachen auftreten. Vor Verarbeitung
des Materials ist der Farbton jeder Produktionslieferung unbedingt vor Ort am konkreten Objekt auf einer Testfläche (ca. 1 m²) zu kontrollieren und
im Trockenzustand mit dem Farbmuster/Farbtonkarte abzugleichen. Bei einem Bestellvorgang sind wir überdies in Kenntnis zu setzen, dass es sich dabei
um eine Nachbestellung handelt, damit wir die Möglichkeit haben den Farbton baustellenbezogen anpassen zu können. Ersatzansprüche aus Farbtonabweichungen
bei Verletzung dieser Kontroll- und Verständigungspflichten, sind nach begonnener bzw. erfolgter Verarbeitung unter Berücksichtigung der
Bestimmungen unter Pkt. 8 Gewährleistung und Pkt. 9 Haftung ausgeschlossen.
(11) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus einem Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Beibringung von Unterlagen, Freigaben und sonstigen Spezifikationen aller Einzelheiten der gewünschten Ausführung und aller technischen Fragen nicht nachkommt.
(12) Eventuell vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und bei allen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren, uns nicht bekannten Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen sowie bei behördlichen Maßnahmen). Dies gilt auch im Falle der ausbleibenden, nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer; bei Kunden, die Verbraucher sind, allerdings nur dann, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung von uns unverzüglich informiert. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl wir als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen und Gegenleistungen werden erstattet.
(13) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geraten wir infolge einfacher Fahrlässigkeit mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist unsere Haftung für den Schadensersatz wegen der Verzögerung der Lieferung/Leistung, der neben der Lieferung/Leistung verlangt werden kann, für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,75 % des Liefer- bzw. Leistungswertes (Nettopreis) der verzögert erbrachten Lieferung/ Leistung, maximal jedoch auf 5 % des Liefer- bzw. Leistungswertes (Nettopreis) der verzögert erbrachten Lieferung/Leistung begrenzt. Macht der Kunde in diesen Fällen Schadensersatz statt Lieferung/Leistung geltend, ist dieser Schadensersatzanspruch auf 50 % des Liefer- bzw.  Leistungswerts der verzögert erbrachten Lieferung/Leistung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen nach den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gelten nicht bei einem Fixgeschäft und überdies nur in den Grenzen von § 9.
 
§ 3 Anwendungstechnische Hinweise und Beratungen
(1) Technische Informationen und anwendungstechnische Aussagen/Hinweise zu unseren Produkten, die wir in Wort und Schrift zur Unterstützung des Kunden oder Verarbeiters geben, erfolgen nach dem neuesten Stand der Technik, auf Grundlage der technischen Merkblätter unserer Produkte. Sie sind unverbindlich, sie begründen weder vertragliche Rechte noch Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dem Kunden obliegt die Überprüfung der Eignung unserer Produkte und der Silo-/Maschinen-Technik für den jeweiligen Verwendungszweck mit der gebotenen Sorgfalt anhand der individuellen Objekt-/Baustellenbedingungen.
(2) Eine konkrete Objektberatung erfolgt durch uns nur bei ausdrücklicher separater Vereinbarung.
 
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind unverbindlich empfohlene Verkaufspreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Rechnungspreise werden auf Basis der Einzelpreise auf ganze Eurocent kaufmännisch gerundet.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Der Kaufpreis bzw. Mietzins bei Vermietung von Silosystemen, Maschinen und Zubehörgeräten richtet sich nach der jeweiligen Preisliste; im Kaufpreis bzw. Mietzins ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
(4) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis bzw. der Mietzins netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Prenotification für SEPA-Lastschrift beträgt zwei Tage.
(6) Eine Aufrechnung oder die wie eine Aufrechnung wirkende Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft. Die Ausübung eines – nicht wie eine Aufrechnung wirkenden – Zurückbehaltungsrechtes ist nur gegen von uns anerkannten, nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Kunden statthaft. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Sofern nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aus denen sich objektiv ergibt, dass eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden eintritt, durch die die Erfüllung des Vertrages gefährdet wird (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), können wir eingeräumte Zahlungsziele oder Stundungen mit sofortiger Wirkung widerrufen und eigene Leistungen zurückbehalten, bis der Kunde die Bezahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet oder nachgewiesen hat, dass die Erfüllung tatsächlich nicht gefährdet ist. Überdies sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung  – und gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ferner sind wir im Fall des Eintritts der oben aufgeführten Umstände berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.
(8) Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden trotz anders lautender Zahlungsanweisung zunächst auf die jüngsten Forderungen anzurechnen, wenn die Zahlungen sonst anfechtbar werden könnten. Den Zinsnachteil tragen wir. Der Kunde erhält eine entsprechende Verrechnungsnachricht.
(9) Falls wir einem Kunden nachlassen, unsere Forderungen in kalendermäßig bestimmten Ratenzahlungen wegzufertigen, wird unsere jeweilige Restforderung insgesamt auf einmal zur Zahlung fällig, falls der Kunde mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Rückstand geraten sollte.
 
§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang bei Annahmeverzug
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden und setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Der Kunde hat insbesondere für eine befahrbare, verkehrssichere Anfuhrstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t und beim Aufstellen von Mietsilos für eine unfallsichere Standfläche gemäß den „VDPM-Praxisinformation: Sicheres Aufstellen und Betreiben von Baustellensilos“ (Hrsg.: VDPM Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V., abrufbar unter: HASIT Mitgliedschaften zu sorgen und zusätzlich unsere weiteren Lieferbedingungen einzuhalten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Soweit die Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem dieser in Annahmeverzug geraten ist. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn (I) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (II) die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und (III) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
 
§ 6 Gefahrübergang, Verpackungskosten
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ oder „ab Auslieferungslager“ vereinbart. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkaufte Sache erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch beim Versendungskauf.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
(4) Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(5) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; sie werden Eigentum des Kunden. Dies gilt nicht für Euro-Paletten und Gebindeverpackungen, sofern diese restlos entleert, sauber und trocken sind. Paletten werden bei Auslieferung berechnet, bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand erfolgt eine Gutschrift. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
 
§ 7 Maschinentechnik – Störungen
Wir stellen einsatzbereite Maschinentechnik entsprechend unseren vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung. Bei Eintritt einer Störung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Wir haften nicht für eventuelle Folgeschäden, insbesondere nicht für Gewinnausfall infolge einer Betriebsunterbrechung oder Ausfalls der Maschinentechnik, sofern sich nicht aus § 9 etwas anderes ergibt.
 
§ 8 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Sachen an einen Verbraucher.
(2) Bei einem Kauf oder einem Vertrag über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, der jeweils für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, hat der Kunde die gelieferten Sachen unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen ab Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die gelieferten Sachen als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er zunächst die Nacherfüllung durch Nachbesserung zu verlangen; die Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. Wir sind jedoch berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, und stattdessen die Ersatzlieferung zu wählen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir zunächst für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einem nur unerheblichen Mangel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware nach unserer Wahl beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9.
(7) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns als Hersteller stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
 
§ 9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie (b) für Schäden aus der Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, jedoch maximal auf 30 % des Netto-Fakturenwertes. Eine höhere Haftungssumme ist gesondert zu vereinbaren.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Kunden, die Unternehmer sind, bei Ansprüchen aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der gelieferten Sachen beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Sachen nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware/gemieteten Sachen, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschlagnahme, sowie etwaige Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Vernichtung der Ware/gemieteten Sachen unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware/gemieteten Sachen sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Verträgen mit Kunden, welche Unternehmer sind, behalten wir uns bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich aller Nebenforderungen, wie z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Wurde mit dem Kunden eine Kontokorrentabrede vereinbart, besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung des anerkannten Kontokorrentensaldos.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die gemieteten Sachen pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 10 Abs. 3 nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.
(5) Der Kunde trägt alle Kosten, die insbesondere im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage zur Aufhebung einer Pfändung und gegebenenfalls zu einer Wiederbeschaffung der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
(6) Der Kunde ist, sofern er ein Unternehmer ist, berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns jedoch bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, Eigentumsverlust durch Verbindung des Liefergegenstands mit einem Grundstück) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen (einschließlich des anerkannten Saldos aus einer Kontokorrentabrede bzw. im Falle einer Insolvenz des Geschäftspartners des Kunden den dann vorhandenen „kausalen Saldo“) in Höhe des Brutto-Fakturenwertes gegenüber dem Drittschuldner ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf entsprechendes Verlangen hat der Kunde  uns in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Forderung selbst geltend zu machen, werden von dieser Befugnis aber keinen Gebrauch machen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(7) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum objektiven Wert der von uns gelieferten Ware und der von uns erbrachten Dienstleistung zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(8) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 
§ 11 Verrechnung
(1) Soweit der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, alle Forderungen des Kunden gegen uns oder gegen ein mit uns i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ohne Rücksicht auf die Gegenseitigkeit und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihres Entstehens mit Forderungen aufzurechnen, die uns gegenüber dem Kunden zustehen.
(2) Soweit der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, alle Forderungen, die uns gegenüber einem mit dem Kunden i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zustehen, ohne Rücksicht auf die Gegenseitigkeit und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihres Entstehens
 gegenüber Forderungen des Kunden gegen uns aufzurechnen.
 
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art – auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten – unter Einschluss von Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung die Zuständigkeit der Gerichte an unserem Geschäftssitz vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder  Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltendmachung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame  Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
 
§ 13 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Dieses gilt ausschließlich für Verbraucher, die Bestellungen auf elektronischem Weg übermitteln. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,  informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
(2) Muster-Widerrufsformular
An HASIT Trockenmörtel GmbH, Landshuter Str. 30, 85356 Freising, Fax: +49 8161 602 – 71046, E-Mail: vertriebsinnendienst@hasit.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
 
Stand März 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HASIT Trockenmörtel GmbH

 

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