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Die Förderlandschaft für energetische Gebäudesanierungen wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Aktuell bündelt die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sämtliche Fördermaßnahmen. Nach umfangreichen Anpassungen 2021, 2022 und zuletzt Anfang 2023 gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Richtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Besonders im Bereich der Heizsysteme sind nun Änderungen wirksam, die mit den neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) harmonisiert wurden.
Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmarbeiten, Austausch von Fenstern und Haustüren, Installation von Lüftungsanlagen oder Optimierung bestehender Heizsysteme können Eigentümer:innen beim BAFA Zuschüsse beantragen. Alternativ oder ergänzend dazu bietet die KfW-Bank vergünstigte Ergänzungskredite an, die über die Hausbanken vermittelt werden.
Heizungsförderung jetzt bei der KfW
Seit 2024 liegt die gesamte Heizungsförderung (Zuschüsse und ergänzende Kredite) ausschließlich bei der KfW-Bank. Eigentümer:innen können somit zentral dort ihre Förderanträge stellen.
Effizienzhaus-Förderung durch die KfW
Die Finanzierung energetischer Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus erfolgt weiterhin exklusiv über die KfW. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Programms „BEG Wohngebäude - 261 Kredit“ ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater aus der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
BEG Wohngebäude Kredit (261): Kredit für umfassende energetische Sanierungen
Erneuerbare Energien Standard Kredit (270): Förderung von erneuerbaren Energien
Altersgerecht Umbauen Kredit (159): Kredit für altersgerechte Umbaumaßnahmen
Barrierereduzierung Zuschuss (455-B): Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus (358) / Ergänzungskredit (359): Zusätzliche Kredite für Sanierungsmaßnahmen
Heizungsförderung Wohngebäude (458): Spezielle Förderung für Heizsysteme
Neu ab September 2024: Jung kauft Alt (308): Kredit zur Förderung des Bestandserwerbs für Familien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt die zentrale Stelle für Zuschüsse einzelner Sanierungsmaßnahmen (außer Heizungen). Wichtig: Förderanträge müssen stets vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Auch die Energieberatung wird weiterhin vom BAFA gefördert.
Eine Übersicht über Förderungen Sanierung Wohngebäude gibt es auf der der Webseite energie-fachberater.de:
Übersicht Förderungen für Sanierung .
Finden Sie hier einen geeigneten Energieberater in Ihrer Nähe: https://www.gih.de/energieberatung/energieberatersuche/
Gebäudedämmung ist ein Schlüsselelement im Klimaschutz des Gebäudesektors. Durch die Reduzierung des Wärmebedarfs macht sie Gebäude widerstandsfähiger gegen Energiepreisschwankungen und trägt zur Entlastung der Stromnetze bei. Eine konsequente Dämmung ist somit ein wesentlicher Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien.
Erfahren Sie mehr über die Forschungsergebnisse des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg in dieser PDF-Datei über diesen Link
Um die Idealen Voraussetzungen Ihres Gebäudes in Bezug auf Wärmedämmung und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen, raten wir Ihnen unbedingt den Kontakt zu einem Energieberater.
Als Fördermitglied der bundesweiten Interessenvertretung für Energieberater (GIH) stellen wir Ihnen dieses Netzwerk gerne für Ihre Zwecke zur Verfügung.